AfD-Stellungnahme zu: „Asse II: Stadt Wolfenbüttel will Standortvergleich für Lagerung“

AfD-Stellungnahme zu: „Asse II: Stadt Wolfenbüttel will Standortvergleich für Lagerung“

AfD-Stellungnahme zu: „Asse II: Stadt Wolfenbüttel will Standortvergleich für Lagerung“

Außerdem spricht sie sich gegen eine Einlagerung von Atommüll aus anderen Standorten aus.

Schon mehrere Samtgemeinderäte und auch der Wolfenbütteler Kreistag haben mit Resolutionen an Land und Bund einen wissenschaftlichen Standortevergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten für ein Zwischenlager für den Atommüll aus dem maroden Salzbergwerk Asse II gefordert. Diese Resolutionsflut war ausgelöst worden durch die politische Festlegung eines Zwischenlagerstandorts in der Nähe des Atommüllagers Asse II durch die Staatssekretäre im Bundesumweltministerium. Diese Festlegung war nicht nur von Asse-Bürgerinitiativen, sondern auch von politischen Gremien heftig kritisiert worden.

WOLFENBÜTTEL, Karl-Ernst Hueske
BZ, 13.01.2021, 12:50

Die Vorgehensweise des Bundesumweltministeriums kritisiert

Auch die Stadt Wolfenbüttel hatte eine Resolution vorbereitet, die im Dezember bereits im städtischen Umweltausschuss diskutiert worden war, die aber wegen des erneuten Lockdowns nicht vom Rat der Stadt verabschiedet werden konnte. Diese Verabschiedung der Resolution hat nun der Verwaltungsausschuss der Stadt nachgeholt. In der Begründung zum Resolutionstext heißt es unter anderem: „Die politische Festlegung eines Zwischenlagerstandortes durch einen Staatssekretär findet in Wolfenbüttel keine Akzeptanz. Dieses Verfahren und somit dieses Ergebnis lehnen wir ab und widersprechen ihm. Die vorgetragenen Argumente für den Ausschluss eines Asse-fernen Zwischenlagerstandortes sind nicht nachvollziehbar. Als Hauptargument die höhere Strahlenbelastung anzuführen, die durch die notwendigen Transporte zu einem Asse-fernen Zwischenlager eintreten würde, ist mit Blick auf die in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart durchgeführten atomaren Transporte quer durch die Bundesrepublik völlig inakzeptabel.“

Dr. Wolfrum (AfD) zu: Resolution zur Zwischenlager-Standortsuche für die rückgeholten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II

Die „Rückholung“ erreicht genau das Gegenteil des ursprünglichen Zieles, welches in der Lex ASSE gemündet hat, nämlich einen möglicherweise partiellen Eintrag des ASSE-Inventars in fernen Zeiten in die Biosphäre zu verhindern.  In Jahrtausenden, wenn nicht Jahrmillionen könnte ja durch Verschiebungen der Erdkruste ein Teil des dann noch gering strahlende ASSE-Inhaltes wieder an die Erdoberfläche gelangen. Das gilt es zu verhindern, indem man es am besten gleich jetzt komplett zu 100 Prozent herausholt. Wenn dann nichts mehr unten ist, kann ja dann später nichts mehr austreten – ist doch logisch, oder? Folglich wurde die Rückholung 2013 in ein Gesetz gegossen, wurde als „Lex ASSE“ einstimmig im Bundestag verabschiedet, weil es die AfD damals noch nicht gab.

Für die „Behüter“ der Biosphäre, die alle strahlenden Einlagerungen der ASSE schnellstens und gleich komplett heraus und nach oben transportiert haben wollen, statt sie in 700 Meter Tiefe fest und für immer sicher zu versiegeln, entstehen nun aber immense Probleme. Denn es zeichnet sich bis auf weiteres keine Lösung ab, wie die Radioaktivität zeitlich und finanziell überschaubar geborgen werden kann. Sollte sie eines fernen Tages doch „nach oben“ gelangen, gehen die Probleme erst richtig los: Die Substanzen müssen umverpackt („konditioniert“) werden. Dies aber auf gar keinen Fall mit der ziemlich einzigen dafür kompetenten Fachfirma ECKERT und ZIEGLER in Braunschweig, mit der man nichts zu tun haben möchte.

So oder so, wenn es oben ist muss es in jedem Fall erst einmal vor Ort gelagert werden, bevor weitere Maßnahmen erfolgen. Da Deutschland absehbar auf Jahrzehnte kein geeignetes bzw. vorgesehenes Endlager haben wird, entsteht durch das unumgängliche Zwischenlagern vor Ort automatisch und faktisch ein „Zwischenlager“ auf Jahrzehnte. Der Teufel wird zu 100 % durch Beelzebub ersetzt, woran sich die Geister erneut scheiden. Man will nichts mehr unten haben, aber oben will es auch keiner, abgesehen von der Landesregierung, die sich kürzlich definitiv und klar für den vorläufigen Verbleib in Schachtnähe ausgesprochen hat. Die bundesweite Zwischenlagerstandortsuche und erst recht die Suche nach einem Endlager sind im zeitlichen Ablauf nicht abzuschätzen. Ein Ende dieses Suchprozesses ist nicht abzusehen und auf Sicht ist auch keine realisierbare technische Lösung für die Rückholung erkennbar.

Ein von Menschen durchgeführter und von Menschen begleiteter Transport quer durch die Republik zu einem heute noch fiktiven Endlager stellt einen schweren Verstoß gegen die neue Strahlenschutzverordnung aus dem Jahr 2018 dar, der nur durch eine erneute Gesetzgebung ausgehebelt werden könnte. Es ist absolut unzulässig, Menschen einer unnötigen künstlichen Strahlung auszusetzen, auch wenn sie noch so gering sein sollte.

Für die ASSE sind somit alle angedachten Maßnahmen in angemessenem zeitlichen und finanziellen Rahmen unlösbar und müssen als Verschwendung von Steuermitteln und anderen Ressourcen trotz besseren Wissens bezeichnet werden.

Die AfD kann sich daher der „Herausholung“ mit allen Problemen und Folgen in keinem Punkt anschließen und befürwortet nach wie vor die baldige sichere Schließung der ASSE, die tatsächlich im Jahr 2018 erledigt sein sollte, wenn sich politische Vernunft und wissenschaftliche Expertise durchgesetzt hätten.

Wird hingegen aus politischer Kurzsichtigkeit an der Rückholung festgehalten, bleibt festzustellen, dass bis auf Weiteres – über mehrere Jahrzehnte – beträchtliche Steuermittel in mehrstelliger Millionenhöhe in die Region fließen werden, bis voraussichtlich eines fernen Tages der Rückholungsgedanke korrigiert und die ASSE sicher verschlossen werden wird.

Bei den Steuermitteln aus Berlin handelt es sich nicht nur um die jährlichen drei Millionen für den ASSE-Fonds, der lediglich zum sichtbaren „Nachteilsausgleich“ und damit zur Ruhigstellung der Bevölkerung installiert wurde. Gewichtiger ist der öffentlich wenig beachtete Umstand, dass jährlich mehr als erfreuliche dreihundert Millionen EURO in das ASSE-Projekt fließen. Das ferne Projektende wird von den Verantwortlichen auf ca. 30 weitere Jahre geschätzt, also um das Jahr 2050 angegeben und wird sich, wenn es überhaupt ein Ende geben sollte, sicherlich viel weiter in die Zukunft verschieben. Bis dahin sind es dann über 10 Milliarden EURO, die der Region zufließen. Ein gewichtiger Aspekt, der eine Langfristwohltat für die Region mit entsprechenden positiven wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen bedeuten könnte.

Für die AfD ergibt sich somit die politische Konsequenz, dass es für die Region durchaus Sinn macht, den Rückholungsprozess für möglichst lange Zeit zu erhalten. Ob man insoweit für die ASSE ein Zwischenlager vor Ort akzeptiert oder ein externes Zwischenlager sucht, ist somit ziemlich egal und hat keinerlei negative Konsequenzen.

Die AfD sieht daher weder Sinn und Zweck in einer Zustimmung zur oder einer Ablehnung der vorgesehenen Resolution und kann sich daher nur enthalten.

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